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Energieausweis und Beratung
Beim Verkauf und bei jeder Neuvermietung müssen Sie ihn vorlegen. Wir stellen ihn aus, ohne Bindung an einen Hersteller.
Wann Sie ihn brauchen
Der Energieausweis bewertet Ihr Gebäude energetisch. Jeder Mieter, Pächter und Käufer hat ein Recht darauf, ihn vorgelegt zu bekommen. Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet und keinen Ausweis hat, handelt ordnungswidrig.
Auch in der Anzeige selbst müssen bereits Angaben aus dem Ausweis stehen. Wer erst beim Besichtigungstermin daran denkt, ist zu spät dran.
- Wann nötig
- Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung eines Wohngebäudes.
- Gültigkeit
- Zehn Jahre ab Ausstellung.
- Zwei Arten
- Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert. Der bedarfsorientierte ist aussagekräftiger.
- Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es hat 2020 die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst.
- Wer stellt ihn aus
- Oliver Seifert, Gebäudeenergieberater der Handwerkskammer seit 2010.
- Kosten
- Auf Anfrage. Feste Preise nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern und eine veraltete Zahl niemandem hilft.
Verbrauch oder Bedarf, was ist der Unterschied
Der verbrauchsorientierte Ausweis rechnet mit dem, was in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Er ist schneller gemacht, hängt aber stark davon ab, wie die Vorbewohner geheizt haben. Ein sparsamer Rentner und eine fünfköpfige Familie ergeben für dasselbe Haus sehr unterschiedliche Werte.
Der bedarfsorientierte Ausweis rechnet das Gebäude selbst durch: Wände, Fenster, Dach, Heizung. Er sagt etwas über die Substanz aus und ist deshalb aussagekräftiger. Für Käufer ist er die ehrlichere Grundlage.
Warum die Beratung dazugehört
Ein Ausweis allein ändert nichts an Ihrer Heizkostenabrechnung. Beim Rundgang durch das Haus sehen wir, wo die Wärme verloren geht und was sich in welcher Reihenfolge lohnt. Wir verkaufen keine Fenster und keine Dämmung, also haben wir kein Interesse daran, Ihnen etwas einzureden.
- Neutrale Beratung, unabhängig von Herstellern und Handwerksbetrieben
- Wir sehen die Heizungsanlage ohnehin regelmäßig und kennen ihren Zustand
- Einschätzung, welche Maßnahme zuerst etwas bringt
- Ausstellung des Energieausweises für Ihr Wohngebäude
Was wir dafür von Ihnen brauchen
Für den verbrauchsorientierten Ausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den bedarfsorientierten zusätzlich Baupläne oder Angaben zu Baujahr, Wandaufbau, Fenstern und Dämmung. Was fehlt, nehmen wir vor Ort auf.
Energieausweis anfragen
Sagen Sie uns, ob Sie verkaufen oder vermieten und welches Baujahr das Haus hat. Dann sagen wir Ihnen, welcher Ausweis der richtige ist.