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Büro Elke Seifert 07221 399 89 33
Gemauerter Schornstein auf einem Ziegeldach vor blauem Himmel

Feuerstättenschau und Bescheid

Die einzige Aufgabe, die an den Kehrbezirk gebunden ist. Wer in den Kehrbezirken Rastatt Nr. 11 oder Nr. 12 wohnt, bekommt sie von uns.

Was die Feuerstättenschau ist

Zweimal innerhalb von sieben Jahren sehen wir uns Ihre gesamte Feuerungsanlage an. Nicht nur den Schornstein, sondern auch den Aufstellraum, die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasleitung. Geprüft wird der bauliche Zustand und ob die Anlage sicher betrieben werden kann.

Diese Prüfung darf nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen. Sie können sie nicht frei vergeben, und Sie können sie auch nicht ablehnen.

Wie oft
Zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren.
Wer darf
Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihres Bezirks.
Für Sie zuständig
In den Bezirken Nr. 11 und Nr. 12: Oliver und Nico Seifert.
Sie bekommen
Den Feuerstättenbescheid mit allen Fristen für die kommenden Jahre.
Gebühr
Nach der Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier hat kein Schornsteinfeger Spielraum.

Was danach in Ihrem Briefkasten liegt

Nach der Schau bekommen Sie den Feuerstättenbescheid. Das ist ein Verwaltungsakt, kein Werbeschreiben. Darin steht für jede Anlage in Ihrem Haus, welche Arbeit in welchem Zeitraum durchgeführt werden muss.

Unser Service für Sie: Wir überwachen Ihre Termine und melden uns selbständig, sobald eine Arbeit aus dem Bescheid fällig ist. Den Nachweis bekommen Sie von uns, bitte bewahren Sie ihn auf.

Was wir prüfen

  • Baulicher Zustand von Schornstein, Abgasleitung und Verbindungsstück
  • Sicherer Betrieb der Feuerstätten
  • Einhaltung der Brandschutzvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften
  • Ausreichende Verbrennungsluftversorgung im Aufstellraum
  • Ob die Arbeiten aus dem letzten Bescheid nachgewiesen sind

Wenn wir einen Mangel finden

Dann sagen wir Ihnen sofort, was es ist und was zu tun ist. Kleinere Sachen lassen sich oft direkt klären. Wird ein Mangel nicht beseitigt, sind wir gesetzlich verpflichtet, ihn der zuständigen Behörde zu melden. Uns ist es lieber, wir lösen es vorher.

Der Termin passt nicht?

Rufen Sie an, dann verschieben wir ihn. Das ist kein Problem, solange wir miteinander reden. Wird ein Termin mehrfach nicht wahrgenommen, müssen wir das melden, und dann setzt die Behörde einen fest.

Fragen zu Ihrem Bescheid?

Rufen Sie an, dann gehen wir ihn gemeinsam durch. Das dauert meist fünf Minuten.