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Rauchwarnmelder
Pflicht in Baden-Württemberg, auch in bestehenden Gebäuden. Zwölf Euro Gerät gegen die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden.
Was das Gesetz verlangt
Die Rauchwarnmelderpflicht steht in der Landesbauordnung Baden-Württemberg. In § 15 Absatz 7 heißt es, dass Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie die Rettungswege aus diesen Räumen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind. Die Geräte müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch früh erkannt und gemeldet wird.
Für bereits bestehende Gebäude gilt das seit Ende 2014. Wer bis heute nicht nachgerüstet hat, ist im Verzug.
- Wo
- In jedem Schlafraum, in jedem Kinderzimmer und in den Fluren, die als Rettungsweg dienen.
- Wer ist zuständig
- Der Eigentümer für den Einbau. Wer die Geräte prüft, regelt das Mietverhältnis.
- Prüfung
- Einmal jährlich, damit das Gerät im Ernstfall auch auslöst.
- Wer kommt
- Wir persönlich oder unsere Mitarbeiter. Planung, Einbau und die jährliche Prüfung aus einer Hand.
- Kosten
- Auf Anfrage. Feste Preise nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern und eine veraltete Zahl niemandem hilft.
Warum der Rauch gefährlicher ist als das Feuer
In Deutschland sterben jedes Jahr rund 600 Menschen bei Bränden. Die häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind defekte Elektrogeräte, ein Wasserkocher oder eine Mikrowelle genügen.
Nachts ist ein Brand am gefährlichsten, denn im Schlaf arbeitet der Geruchssinn nicht. Der Brand wird zu spät bemerkt. Die meisten Opfer sterben deshalb nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchgasvergiftung. Bei einer Verbrennung entsteht Kohlenmonoxid. Wer es einatmet, wird binnen Sekunden bewusstlos. Nach drei bis fünf Minuten folgt der Atemstillstand.
Besonders gefährdet sind Kinder und alte Menschen. Kinder verstecken sich vor den Flammen, statt zu fliehen. Ein Melder, der sie weckt, solange der Weg nach draußen noch frei ist, kostet ein paar Euro.
Was wir für Sie machen
- Wir sehen uns an, welche Räume ausgestattet werden müssen
- Auswahl geprüfter Geräte, keine Ware aus dem Grabbeltisch
- Fachgerechte Montage an der richtigen Stelle an der Decke
- Jährliche Prüfung auf Funktion, Verschmutzung und Batteriezustand
- Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen, wichtig bei vermieteten Wohnungen
Für Vermieter
Wenn Sie vermieten, brauchen Sie den Nachweis, dass die Melder eingebaut und geprüft sind. Im Schadensfall wird genau danach gefragt. Wir stellen Ihnen das Protokoll aus.
Melder einbauen oder prüfen lassen
Sagen Sie uns, wie viele Räume es sind. Für ein normales Einfamilienhaus ist es eine Sache von einer knappen Stunde.